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Asbestzementsanierung
Nach der technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) Nr. 519 müssen Dacheindeckungen mit asbestzementhaltigen Materialien speziell entsorgt werden. Auch beim Abbruch werden an uns hohe Anforderungen gestellt, deshalb wurden unsere Mitarbeiter für den Umgang mit diesem Gefahrstoff geschult.